Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44863
OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17 (https://dejure.org/2018,44863)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.04.2018 - 7 A 11529.17 (https://dejure.org/2018,44863)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. April 2018 - 7 A 11529.17 (https://dejure.org/2018,44863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines Ausländers bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den Aufenthalt (hier: strafrechtliche Verurteilung wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in 39 Fällen); Abwägung des ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17
    Dabei erfolgt die von § 53 Abs. 1 AufenthG geforderte Abwägung der Interessen an der Ausweisung mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers in Deutschland nach der Intention des Gesetzgebers nicht (mehr) auf der Rechtsfolgenseite im Rahmen eines der Ausländerbehörde eröffneten Ermessens, sondern auf der Tatbestandsseite einer nunmehr gebundenen Ausweisungsentscheidung und ist damit gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 23 = BVerwGE 157, 325 ).

    Mit Blick auf die verwendeten Begriffe sollte keine Ausweitung des Gefahrenbegriffs gegenüber dem bislang geltenden Recht erfolgen, vielmehr sollten lediglich die bislang verwandten unterschiedlichen Formulierungen aneinander angeglichen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 23).

    Dies folgt bereits aus dem Grundtatbestand des § 53 Abs. 1 AufenthG , ist aber für die schwerwiegenden, aufgrund der Vielgestaltigkeit der Lebenssituationen bewusst nicht abschließend aufgezählten Bleibeinteressen in § 55 Abs. 2 AufenthG nochmals ausdrücklich normiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 24).

    Die in § 54 AufenthG enthaltenen Tatbestände erfüllen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 26) zwei Funktionen: Zuvorderst wird den dort benannten Ausweisungsinteressen ein besonderes Gewicht für die nach § 53 Abs. 1 Halbs. 2 AufenthG geforderte Abwägung zugewiesen.

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war die ordnungsrechtliche Zwecksetzung der Ausweisung, die künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorbeugen soll, auch schon vor der sämtliche Ausweisungstatbestände erfassenden Zentralnorm des § 53 Abs. 1 AufenthG anerkannt und konnte sowohl spezial- als auch generalpräventiv erreicht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1980 - I C 90.76 -, juris, Rn. 8 = BVerwGE 60, 75 [zu § 10 AuslG 1965]; BVerwG, Urteil vom 31. August 2004 - 1 C 25.03 -, juris, Rn. 15 f. = BVerwGE 121, 356 [zu §§ 47 f. AuslG 1990]; BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 -, juris, Rn. 17 = BVerwGE 142, 29 [zu §§ 53 ff. AufenthG a.F.]).

    Angesichts des besonderen Gewichts der Straftaten in Bezug auf die gemäß § 53 Abs. 1 AufenthG zu schützende freiheitliche demokratische Grundordnung besteht ein dringendes Bedürfnis daran, über eine strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art abzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 -, juris, Rn. 17 [zur Annahme schwerwiegender Gründe i.S.d. § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.]).

    Der auch durch eine generalpräventive Ausweisung zu erreichende Schutz vor Terrorismus bzw. auch schon vor damit im Zusammenhang stehenden und diesen fördernden Straftaten, wie sie vom Kläger begangen wurden, ist in einer demokratischen Gesellschaft, die durch den Terrorismus in ihrem Wesensgehalt angegriffen wird, notwendig (zur Vereinbarkeit einer generalpräventiven Ausweisung mit Art. 8 EMRK : BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 1 C 7.11 -, juris, Rn. 22 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17
    Für das Begehren, die Dauer der Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot zu verkürzen, das Verbot aufzuheben oder hierüber neu zu entscheiden, ist statthafte Klageart die Verpflichtungsklage (vgl. BayVGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.1854 -, juris, Rn. 47).

    Der Beklagte ist bei seinen Ermessenserwägungen insbesondere von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen und hat angesichts des festgestellten Abschiebungsverbots im Rahmen seiner Erwägungen auch berücksichtigt, dass die Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot von Gesetzes wegen mit der Ausreise beginnt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ), der Kläger jedoch nicht ausreisen muss mit der Folge, dass ihm eine dauerhafte Sperrfrist oder zumindest eine langjährige Sperrfrist ungewisser Dauer droht (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.1854 -, juris, Rn. 52).

    Schließlich hat der Beklagte bei seinen Ermessenserwägungen auch berücksichtigt, dass der Kläger nicht aus spezial-, sondern aus generalpräventiven Gründen ausgewiesen wird (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - 10 B 15.1854 -, juris, Rn. 47), und daran ausgerichtet die Dauer der Wirkungen der Ausweisung bestimmt.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17
    Der Senat folgt insoweit nicht der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der - gestützt auf die Annahme eines eindeutig entgegenstehenden Wortlauts in § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG - eine generalpräventiv begründete Ausweisung seit der Änderung des Ausweisungsrechts zum 1. Januar 2016 nicht mehr als möglich erachtet (vgl. VGH BW, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris, Rn. 33 ff.).

    Dabei ist es auch unerheblich, dass § 53 Abs. 3 AufenthG einen unionsrechtlichen Hintergrund hat (dazu VGH BW, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris, Rn. 38), weil dies bereits die Frage der (systematischen) Auslegung betrifft und nicht die vorgelagerte Frage, inwieweit der Wortlaut einer Auslegung zugänglich ist.

    Mithin ist es jedenfalls nicht zwingend, die in § 53 Abs. 1 AufenthG nunmehr auch textlich vorausgesetzte Gefahr auf eine "aktuelle" Gefahr (vgl. VGH BW, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris, Rn. 35) bzw. konkrete Gefahr zu reduzieren.

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung sowohl der Ausweisung als auch des hilfsweise geltend gemachten Verpflichtungsbegehrens auf eine Neubescheidung hinsichtlich der Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Berufungsgerichts (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 -, juris, Rn. 16 = BVerwGE 144, 230 , m.w.N. [zur Ausweisung]; BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 -, juris, Rn. 12 = BVerwGE 157, 356 [zur Befristungsentscheidung]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat, nachdem Zweifel an der Möglichkeit geäußert wurden, die Befristung in das Ermessen der Behörde zu stellen, zwischenzeitlich ausdrücklich entschieden, dass über die Frist - dem Wortlaut des Gesetzes entsprechend - nach Ermessen entschieden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 -, juris, Rn. 18; auch OVG RP, Urteil vom 8. November 2016 - 7 A 11058/15. OVG -, juris, Rn. 26 ff.).

    Da für die gerichtliche Überprüfung der Befristungsentscheidung - wie eingangs dargelegt - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen ist, trifft die Ausländerbehörde auch während des gerichtlichen Verfahrens eine Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihrer Befristungsentscheidung und - bei Bedarf - zur Ergänzung ihrer Ermessenserwägungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 -, juris, Rn. 23).

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17
    Auch die konkreten Umstände der abgeurteilten Straftat, die sorgfältig zu ermitteln und zu würdigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 -, juris, Rn. 24 f. m.w.N.), bestätigen die Annahme eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses im Einzelfall und rechtfertigen ein dringendes Bedürfnis dafür, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten.

    cc) Das dem im vorgenannten Sinne konkretisierten Ausweisungsinteresse gegenüberzustellende Bleibeinteresse des Klägers ist - insbesondere bei einer generalpräventiv begründeten Ausweisung - ebenfalls sorgfältig zu ermitteln und zu würdigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 -, juris, Rn. 24 m.w.N).

  • OLG Koblenz, 22.03.2012 - 2 StE 8/11

    Unterstützer und Werber für ausländische terroristische Vereinigungen (u.a. Al

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17
    Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte ihn mit Urteil vom 22. März 2012 - 2 StE 8/11-1 - wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in zwei Fällen sowie des Werbens um Mitglieder oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in 44 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren.

    Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Kläger nach der Zurückverweisung mit Urteil vom 17. April 2013 - 2 StE 8/11-1 - wegen Gewaltdarstellung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Billigung von Straftaten schuldig.

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17
    Die Ausweisung begründet hier einen Eingriff in das Grundrecht des Klägers aus Art. 2 Abs. 1 GG auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und in Art. 8 Abs. 1 EMRK (vgl. hierzu EGMR , Urteil vom 23.Juni 2008 - 1638/03, Maslov II -, BeckRS 2009, 70641, Rn. 61; OVG RP, Urteil vom 4. Dezember 2009 - 7 A 10881/09.OVG -, juris, Rn. 34 und Beschluss vom 3. Mai 2012 - 7 A 11425/11.OVG -, juris, Rn. 7).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17
    Das danach bis auf weiteres gesicherte Verbleiben des Klägers in der Bundesrepublik Deutschland verringert das "Bleibeinteresse" und ist bei der vorzunehmenden Abwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris, Rn. 24 = BVerwGE 147, 261 [dort zur Berücksichtigung (nur) einer Duldung]; Tanneberger, in: BeckOK AuslR, Stand: 08/2017, § 53 AufenthG Rn. 98).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17
    Erforderlich ist, dass es Ausländer gibt, die sich in einer mit dem Betroffenen vergleichbaren Situation befinden und sich durch dessen Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen abhalten lassen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24. September 1996 - 1 C 9.94 -, juris, Rn. 24 = BVerwGE 102, 63 ; Discher, in: GK - AufenthG , Stand: 06/2009, vor §§ 53 ff. Rn. 431 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 7 A 11058/15

    Entscheidung über die Frist für ein Einreise- und Aufenthaltsverbot

  • BVerwG, 18.08.1995 - 1 B 55.95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 7 A 10881/09

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation

  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 18 B 70/06

    Ausweisung Ausweisungszweck Generalprävention zeitliche Nähe Zeitablauf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2012 - 7 A 11425/11

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 7 A 11445/16

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers allein aufgrund generalpräventiver

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht